Patientenratgeber
Die Dinge, die einem niemand von sich aus sagt, muss man selbst einfordern: die eigenen Unterlagen, die eigenen Röntgenbilder, die noch verbleibenden Leistungen der Krankenkasse und die Möglichkeit, einen Behandlungsplan von einem anderen Arzt begutachten zu lassen.
- So erhalten Sie Ihre zahnärztlichen Unterlagen von Ihrem früheren Zahnarzt Ihre zahnärztlichen Unterlagen und Röntgenbilder gehören Ihnen. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Ihnen ein früherer Zahnarzt gemäß HIPAA aushändigen muss, innerhalb welcher Frist er darauf reagieren muss und wie Sie alle Unterlagen mit einem einzigen Klick anfordern können – kostenlos.
- So erhalten Sie Kopien Ihrer Zahnröntgenbilder Ihre Zahnröntgenbilder sind Teil Ihrer Patientenakte, und Sie haben Anspruch auf eine Kopie. Was Sie verlangen sollten, warum Praxen behaupten, Bilder „könnten nicht versendet werden“, wie Sie mit einem CBCT-Scan umgehen, der für E-Mails zu groß ist, und wie Sie vermeiden können, erneut geröntgt zu werden.
- So finden Sie heraus, wie viel Zahnversicherungsschutz Ihnen noch zur Verfügung steht Ihr Zahnversicherungsplan sieht eine jährliche Höchstgrenze vor, die sich jedes Jahr zurücksetzt und nicht auf das nächste Jahr übertragen wird. Hier erfahren Sie, wie viel Ihnen noch zusteht, welche Leistungen tatsächlich darauf angerechnet werden und wie Sie diese in Anspruch nehmen können, bevor sie verfallen.
- Eine Zweitmeinung zu einem zahnärztlichen Behandlungsplan einholen Wann es sich lohnt, eine Zweitmeinung einzuholen, wie man darum bittet, ohne sich die Türen zu verbauen, was der andere Zahnarzt tatsächlich von Ihnen erwartet und wie man eine Zweitmeinung erhält, ohne weitere Termine vereinbaren zu müssen.
- Zahnarztwechsel: Was wird übernommen und was müssen Sie beantragen? Wenn Sie die Zahnarztpraxis wechseln, werden Ihre Patientenunterlagen nicht mit übertragen. Was Ihr neuer Zahnarzt benötigt, was Sie selbst beantragen müssen und wie Sie vermeiden können, dass bei Ihrem ersten Termin erneut Röntgenaufnahmen gemacht und Unterlagen ausgefüllt werden müssen.
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Auf diesen Seiten werden die Patientenrechte nach US-Bundesrecht allgemein erläutert. Es handelt sich hierbei um Informationen und nicht um Rechtsberatung; die Gesetze der einzelnen Bundesstaaten können darüber hinaus weitere Schutzbestimmungen vorsehen.